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3G-Pflicht in Bus & Bahn: Diese Strafen drohen bei Verstößen!

iStock / mathess

Nun dürfen nicht mehr alle mit der Bahn oder dem Bus fahren! Wer weder genesen, geimpft oder getestet ist, muss künftig draußen bleiben. Im Fernverkehr sind in den ersten Tagen der 3G-Pflicht besonders viele Kontrollen geplant. Nun wurde auch enthüllt, welche Strafen bei Verstößen drohen.

Die Infektionszahlen steigen in Deutschland immer weiter an. Deshalb hat die Politik jetzt hart durchgegriffen: Künftig gilt bei Events beispielsweise nicht nur die 2G-Regel, sondern im öffentlichen Nahverkehr die 2G-Regel. Das bedeutet: Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, darf nur noch Bus, Bahn, Straßenbahnen, Flugzeug oder Fähren benutzen. Alle andere müssen künftig draußen bleiben.

Es drohen bis zu 2.500 Euro Strafe

Wer sich nicht an die 3G-Regel hält, wird mit Hilfe der Bundespolizei aus der Bahn oder Bus befördert. Doch nicht nur das: Es kann richtig teuer werden! Denn das kann bis zu 2.500 Euro kosten. Der amtierende Bundesverkehrsminister hält nichts von der 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr, welche von den Ampel-Parteien eingeführt wurde. „Jeder weiß: Ich bin gegen die 3G-Regelung in öffentlichen Verkehrsmitteln. Fragen Sie doch die Ampelmänner Scholz, Lindner und Habeck. Die wissen es doch sicher, wie man die Fahrgäste mit bis zu 2500 Euro bestraft“, sagte Andreas Scheuer in der Bild-Zeitung. Jedes Bundesland hat seinen eigenen Bußgeldkatalog und könnte die 2.500 Euro Strafe bei Verstößen auch noch stoppen.

Das umstrittene Corona-Gesetz von SPD, Grünen und FDP tritt an diesem Mittwoch in Kraft. Neben der 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr wurden noch weitere Regeln erlassen – so gilt diese Regel beispielsweise auch am Arbeitsplatz. Es gilt eine Homeoffice-Pflicht, wo es möglich ist. Ungeimpfte sind vom öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen, denn es beispielsweise in Restaurants oder auf Weihnachtsmärkten die 2G-Regel. Nur noch Geimpfte und Genesene haben dann Zutritt – Getestete müssen dann draußen bleiben. Diese Regel gilt auch für Kultur- und Sportveranstaltungen. Schon gelesen? Corona: Kommt der Lockdown über Weihnachten? 

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