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KUKKSI TEAMam
echo ' Uhr'?>Isaak Guderian wird Deutschland beim diesjährigen Eurovision Song Contest vertreten. Die Hoffnung auf eine gute Platzierung war bisher gering – das hat sich überraschend nach dem Halbfinal-Auftritt geändert.
Der Startschuss für den diesjährigen Eurovision Song Contest ist gefallen: Am Dienstag fand das erste Halbfinale statt, am Donnerstag folgt das zweite. Dann wird entschieden, welche 26 Nationen am Samstag im Finale antreten werden. Deutschland muss hingegen als Teil der sogenannten „Big Five“ nicht ums Weiterkommen zittern – dazu gehören auch Großbritannien, Spanien, Frankreich und Italien.
Isaak Guderian kann bei den Buchmachern punkten
Die Wettbüros laufen derzeit auf Hochtouren – das gehört fest zur Tradition des Eurovision Song Contest. Isaak Guderia lag zuletzt auf den hinteren Plätzen und dem Sänger wurden wenig Chancen eingeräumt – das hat sich seit dem ersten Halbfinale geändert. Denn obwohl Deutschland bereits qualifiziert ist, durfte der Musiker seinen Song „Always on the Run“ zum Besten geben. Erstaunlicherweise kam er sehr gut an – nicht nur bei den Usern im Netz, sondern auch bei den Buchmachern.
Während Isaak Guderia vor dem Halbfinale auf den hinteren Plätzen lag, belegt er derzeit laut dem ESC-Portal eurovisionworld.com den 19. Platz (Stand: 8. Mai 2024, 18 Uhr). Nach seinem Auftritt machte er also einige Plätze gut und die Tendenz ist weiter steigend. Die Wettquoten gelten meist als zuverlässig und geben einen Hinweis darauf, welche Acts beim ESC-Finale punkten könnten. Auf den vorderen Plätzen liegen Kroatien, Schweiz und Italien.
Darum sind ESC-Wettquoten in Deutschland verboten
In den vergangenen Jahren sah es alles andere als gut aus für Deutschland und belegte meist die letzten Plätze. Auch, wenn es in vielen anderen Ländern eine ESC-Tradition ist – in Deutschland sind solche Wettquoten verboten. „In Deutschland sind nur Wetten auf Sportereignisse und Pferderennen erlaubt“, so der Deutsche Sportwettenverband gegenüber der Thüringer Allgemeinen. Dies legt der Glücksspielstaatsvertrag fest.
Laut der Glücksspielbehörde müsse der Spieler- sowie Jugendschutz und die Spielsuchtprävention gewährleistet sein – das wäre beim Eurovision Song Contest nicht der Fall. „Insbesondere handelt es sich bei dem durch Gremien der Teilnehmerländer und Zuschauer beeinflussbaren Ausgang nicht um eine Wette, deren Ausgang nur von der Leistung der teilnehmenden Kontrahenten bestimmt wird“, heißt es beim Gesetzgeber.