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KUKKSI TEAMam
echo ' Uhr'?>Bürgergeld-Empfängerin Cindy muss vor Gericht. Es geht um ihre beiden Töchter, die der Protagonistin von „Hartz und herzlich“ weggenommen wurden.
Das Kamerateam von „Hartz und herzlich“ begleitet Cindy zu einem wichtigen Termin beim Amtsgericht. Es geht um ihre beiden kleinen Töchter Melody und Clara. Das Urteil legt fest, dass Melody für immer bei ihrer Oma bleiben soll. Cindy darf gemeinsam mit Clara in ein Mutter-Kind-Heim ziehen. Damit gibt das Jugendamt der jungen Mutter eine allerletzte Chance, Clara wiederzubekommen.
Cindy kämpft bei „Hartz und herzlich“ um ihre beiden Töchter – die alte Episode hat RTLZWEI am 19. Dezember 2024 nochmals im TV gezeigt. Mit gerade mal 17 Jahren wurde sie erstmals schwanger. Aufgrund von Hygiene-Mängeln wurden ihr beide Kinder weggenommen. Nun steht ein Termin beim Amtsgericht an – dort wird entschieden, ob Cindy mit ihren Töchtern wieder zusammenleben darf.
„Melody bleibt jetzt für immer beim Vater“
„Ich könnte jeden Abend heulen. Es kommt öfter hoch, wenn ich auf einmal Sachen von meinen Kindern in der Hand habe oder die Bilder sehe, wie glücklich wir eigentlich sind, wenn wir alle zusammen sind. Das ist schon hart“, sagt Cindy bei „Hartz und herzlich“. Und dann wurde auch eine Entscheidung verkündet: „Melody bleibt jetzt für immer beim Vater und mit Klara werde ich in ein Mutter-Kind-Heim einziehen.“
Die Protagonistin aus der RTLZWEI-Sozialdoku scheint nicht traurig darüber zu sein, dass eines ihrer Kinder nicht in ihrer Obhut bleibt. Mit Clara will sie jetzt in eine eigene Wohnung ziehen: „Für mich ist es ok, dass ich Melody besuchen kann. Es wird dann nicht mehr so oft im Monat sein. Wahrscheinlich nur alle 14 Tage, aber das kommt ja nur dadurch, weil ich ja dann außerhalb von Rostock wohne.“
Und weiter sagt sie: „Für mich ist alles gut gelaufen, alles ist, was ich wollte. Besser kann es gar nicht laufen für mich.“ Die Folgen von „Hartz und herzlich“ wurden im Jahr 2022 gedreht – mittlerweile kann sich für die Protagonistin einiges geändert haben.