In der neuen Staffel von „Bauer sucht Frau International“ gab es einen handfesten Skandal! Kakao-Landwirt Andreas Degenhardt suchte in der RTL-Show die große Liebe – jedoch war er zum Zeitpunkt der Dreharbeiten verheiratet! Nun gibt es sogar einen Strafbefehl gegen den Schummel-Bauer.
Andreas Degenhardt aus Guatemala sorgte bei „Bauer sucht Frau International“ für Aufregung. Denn er gab sich als Single aus – und das, obwohl er verheiratet war. Die Lüge flog jedoch auf und RTL machte daraufhin kurzen Prozess: Der Landwirt flog aus der Sendung. „‚Bauer sucht Frau International‘-Kandidat Andreas bestätigte der Produktion gegenüber mehrfach, dass er Single sei und sicherte es sogar vertraglich zu – eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Sendung. Auch während der Dreharbeiten gab es keine Anzeichen dafür, dass seine Angaben nicht der Wahrheit entsprechen“, heißt es in einem Statement von RTL.
Angeblich habe er die „Bauer sucht Frau“-Kandidatinnen Elke und Petra über seinen Beziehungsstatus informiert. Weiter lässt der Sender verlauten: „RTL und die Produktion bedauern, dass Andreas mit seinem Verhalten nicht nur sie, sondern auch die Zuschauer:innen und seine Bewerberinnen getäuscht hat. Daher reagiert der Sender umgehend und Bauer Andreas wird nicht länger Teil der Sendung sein.“
Strafbefehl gegen RTL-Bauer Andreas Degenhardt
Das ist nicht die einzige fragwürdige Aktion von Andreas Degenhardt. Denn wie nun bekannt wurde, liegt ein Strafbefehl gegen den 63-Jährigen vor. Der Vorwurf: Nötig im Straßenverkehr. Ursprünglich kommt der Landwirt aus dem Ruhrpott – im Jahr 2022 war er in Dortmund mit seinem Wagen unterwegs. Dort hielt er an einer roten Ampel – als diese auf Grün schaltete, fuhr er nicht sofort los.
Hinter ihm hupte ein anderes Fahrzeug. Laut der Bild-Zeitung soll Andreas Degenhardt dann extra langsam gefahren sein und stellte sich anschließend quer auf die Fahrbahn, welche er damit blockierte. Der andere Autofahrer erstattete daraufhin Anzeige. Es wurde ein Strafbefehl gegen den Bauern erlassen.
Er wurde zu 20 Tagessätzen von jeweils 40 Euro verdonnert – also insgesamt 800 Euro. Bisher habe er den Strafbefehl, welcher rechtskräftig ist, noch nicht bezahlt. „Mein Anwalt hat mir gesagt, es gebe noch kein rechtskräftiges Urteil. Wenn ich wieder nach Deutschland komme, werde ich die Strafe bezahlen“, sagt Andreas Degenhardt in der Bild-Zeitung.