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    Angela Merkel verkündet: Diese Corona-Regeln gelten ab sofort!

    Angela Merkel
    imago images / Xinhua

    Die Infektionszahlen sind in Deutschland zuletzt stark angestiegen. Nun haben sich Angela Merkel und die Ministerpräsidenten auf einer digitalen Konferenz getroffen. Um die Corona-Pandemie einzudämmen, wurden neue Regeln beschlossen. 

    Die Kanzlerin und Regierungschefs sind besorgt, da die Infektionszahlen deutlich nach oben gingen. Da sich mehr Menschen in der kalten Jahreszeit im inneren aufhalten und weniger Aktivitäten im Freien stattfinden, ist das Infektionsrisiko deutlich höher als im Sommer. Gegen 14 Uhr startete in Berlin nun der Corona-Gipfel. „Wir sehen einen Anstieg der Zahlen. Das ist ein Grund der Beunruhigung“, sagte Angela Merkel auf einer Pressekonferenz. Nun greifen die Politiker durch haben neue Regeln beschlossen – auch, um einen neuen Lockdown zu vermeiden.

    Zu den „AHA“-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) kommen auch „L“ wie Lüften und „C“ wie Corona-Warn-App. Die Kanzlerin machte deutlich, wie wichtig Lüften vor allem in der kalten Jahreszeit ist. „Wir müssen das Lüften sehr ernst sein. Es könnte aber eines der billigsten und effektivsten Maßnahmen sein, um die Ausbreitung der Pandemie zu stoppen“, so Angela Merkel. Öffentliche Gebäude sollen daher auf bessere Belüftungsanlagen umgerüstet werden.

    Das sind die neuen Corona-Regeln

    Nur noch 25 Personen bei Privatpartys

    Der Bund und die Länder empfehlen bei privaten Feiern höchstens nur noch 25 Leute. In öffentlichen Räumen soll das bei 50 Personen liegen. Ausnahmen sind angemeldete Feiern, wo strenge Hygiene-Regeln gelten – diese müssen aber vom Gesundheitsamt genehmigt werden.

    50 Euro-Mindestbußgeld für Listen-Fälscher

    In Restaurants und Lokalen müssen Gäste sich in Listen eintragen, damit im Fall einer Corona-Infektion eine Kontaktnachverfolgung möglich ist. Einige machten dort jedoch falsche Angaben – das soll künftig geahndet werden. Wer seinen falschen Namen oder eine verkehrte Adresse angibt, muss mit einem Bußgeld von 50 Euro zahlen. Und auch der Alkoholausschank soll in stark betroffenen Regionen zeitlich begrenzt werden.

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