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KUKKSI TEAMam
echo ' Uhr'?>Wenn es nach der Ampel-Koalition geht, soll Cannabis in Deutschland teilweise legal werden. Das würde bedeuten: Kiffen wäre erlaubt! Doch wie ist eigentlich der aktuelle Stand? KUKKSI gibt einen Überblick!
Eine Legalisierung von Cannabis war in den vergangenen Jahren immer wieder im Gespräch – künftig soll Kiffen tatsächlich erlaubt sein. Mit einem sogenannten „Zwei-Säulen-Modell“ soll die Legalisierung in Gang kommen. „Wir wollen den Schwarzmarkt bekämpfen, wir wollen die Drogenkriminalität zurückdrängen“, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) damals auf einer Pressekonferenz gemeinsam mit Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne).
Kiffen ist wohl erst ab 2024 legal
Die Pläne wurden im April vorgestellt – aber wie ist derzeit eigentlich der aktuelle Stand? Noch wäre Cannabis illegal. Denn der Gesetzesentwurf für den Kauf von Cannabis-Produkten soll erst im Sommer entwickelt werden. Mit einer Freigabe muss man aber noch warten. Die komplette Umsetzung des Gesetzes ist erst 2024 geplant – laut Karl Lauterbach sei das nicht eher zu schaffen. Erwachsene sollen dann Cannabis kaufen, besitzen und konsumieren dürfen. In Deutschland kommt die Bürokratie dazu, denn bis der komplette Gesetzgebungsprozess durchlaufen ist, braucht es hierzulande bis zu 175 Tage. Finanzminister Christian Linder (FDP) hatte zwar eine Legalisierung im Jahr 2023 in Aussicht gestellt – das wird aber wahrscheinlich nicht umsetzbar sein. Lobbyisten gehen von einer Gesetzesänderung nicht vor dem vierten Quartal 2024 aus. Fakt ist: So oder so wird es noch eine ganze Weile bis zur Freigabe dauern.
Das ist mit dem neuen Cannabis-Gesetz erlaubt
Wenn das Gesetz durch ist, sind der Kauf und Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis ab einem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei. Auch der Anbau und die Abgabe der Droge in speziellen Vereinen sind dann erlaubt. Maximal drei „weibliche blühende Pflanzen“ sind im Eigenanbau gestattet. Die zunächst geplanten Cannabis-Fachgeschäfte soll es aber doch nicht geben. Erst in zweiten Schritt mit wissenschaftlicher Begleitung sei das gestattet. In der Öffentlichkeit ist der Konsum nahe Schulen oder Kitas verboten. In Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden. Derzeit werde geprüft, ob Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem reduzierten THC-Gehalt (Höchstens 10 Prozent) kaufen dürfen. Für älter Konsument*innen soll es keine Einschränkungen geben.