Die Infektionszahlen liegen in Deutschland auf einem Rekordniveau. Dennoch fallen alle gravierenden Corona-Maßnahmen mit dem „Freedom Day“ ab dem 20. März weg. Das bedeutet: Die Regeln werden grundsätzlich gelockert – diese fallen in jedem Bundesland etwas unterschiedlich aus. 

Seit zwei Jahren hält die Corona-Pandemie die Welt in Atem – vom Lockdown bis hin zu zahlreichen Hygiene-Maßnahmen. Es gab viele Sachen, an die man sich gewöhnen musste – so auch beispielsweise die Maske, welche neben dem Smartphone zum Begleiter im Alltag wurde. Doch mit den meisten Regeln ist nun Schluss: Mit dem „Freedom Day“ werden nun alle gravierenden Maßnahmen gekippt. Ein Haken: Die Regeln werden überall gelockert, aber einige Bundesländer haben eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022 angekündigt. Doch was wird sich dann genau ändern? KUKKSI gibt einen Überblick!

Diese Corona-Regeln gelten ab 20. März 2022

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht wird in vielen Bereichen abgeschafft, aber bleibt zumindest im Einzelhandel, im Nah- oder Fernverkehr oder auch beispielsweise in Altenheimen oder Krankenhäusern bestehen – also Einrichtungen, wo gefährdete Menschen anwesend sind. In einigen Bundesländern wird die Maskenpflicht auch an den Schulen abgeschafft – in Berlin und Baden-Württemberg bleibt diese dort aber beispielsweise noch bestehen.

Testpflicht

Die Testpflicht wird ebenfalls gelockert, bleibt aber in Einrichtungen wie Schulen, in Kliniken, Justizvollzugsanstalten, Pflegeheimen und Abschiebungshafteinrichtungen bestehen. Die Regeln in den Bundesländern ist aber auch hier wieder sehr unterschiedlich.

3G- und 2G-Regel

Zuletzt mussten wir uns an die 3G- oder 2G-Regel gewöhnen. Künftig fallen die Regeln weg – das bedeutet: Besucher können Restaurants, Veranstaltungen und Geschäfte ohne einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis besuchen. Eine Ausnahme könnte in Clubs gelten und in Hotspot-Regionen – also da, wo die Infektionszahlen besonders hoch sind.

Am Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber soll künftig selber entscheiden, welche Schutzmaßnahmen in seinem Unternehmen gelten sollen. Bisher waren Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern im Betrieb mindestens zweimal wöchentlich kostenlos einen Corona-Test anzubieten. Schon gelesen? Corona: Laut Studie manche Menschen immun gegen Virus