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KUKKSI TEAMam
echo ' Uhr'?>In einigen Bundesländern gilt bereits eine Ausgangssperre. Diese könnte nun bald deutschlandweit eingeführt werden – zumindest in Regionen, wo die Inzidenz über 100 liegt. Doch was darf man eigentlich bei einer Ausgangssperre? KUKKSI verrät, was erlaubt ist und was nicht.
In der Corona-Pandemie kann es immer wieder zu Ausgangsbeschränkungen oder Ausgangssperren kommen. Die Bundesregierung will nun einheitliche Regeln und auch eine Ausgangssperre einführen – und zwar im ganzen Land, wo die Inzidenz bei über 100 liegt. Das trifft mittlerweile auf viele Regionen in der Republik zu. Doch was darf man eigentlich bei einer Ausgangssperre? Und was ist verboten?
Diese Regeln gelten bei einer Ausgangssperre
Die Wohnung darf man nur aus einem wichtigen Grund verlassen
Bei einer Ausgangssperre gilt: In dem Zeitraum darf man die Wohnung nicht mehr verlassen! Es liegt bereits ein Verstoß vor, wenn man während der Ausgangssperre außerhalb der Wohnung kontrolliert wird. Nur aus einem wichtigem Grund darf man dann das Haus verlassen. Dazu zählt beispielsweise der Weg zur Arbeit, Notfälle, die Begleitung von hilfsbedürftigen Personen sowie die notwendige Versorgung von Tieren – also Gassi gehen um den Block ist noch erlaubt.
Darf ich Freunde und Verwandte besuchen?
Bei Besuchen muss die Ausgangssperre berücksichtigt werden. Gilt diese beispielsweise ab 21 Uhr, darf ab dann nicht mehr nach Hause laufen oder fahren. Das bedeutet: Vor Beginn der Ausgangssperre muss man zu Hause sein.
Mein Zug und Flugzeug kommt erst nach der Ausgangssperre an
Reisen müssen so geplant werden, dass diese nicht in die Ausgangssperre fallen. Eine Ausnahme für solche Fälle gibt es nicht – es kommt aber immer auf den konkreten Einzelfall an. Hat man den Flug so geplant, dass man vor der Ausgangssperre landet, aber dieser Verspätung hat, kann von einer Ahndung eventuell abgesehen werden. Das trifft auch dann zu, wenn man beispielsweise im Stau steht, aber rechtzeitig losgefahren ist – kann man das vorweisen, kann ebenfalls von einer Ahndung abgesehen werden.