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    Corona-Gipfel: Diese Maßnahmen will Olaf Scholz beschließen!

    Olaf Scholz
    IMAGO / Future Image

    Der nächste Corona-Gipfel steht in Berlin an! Bundeskanzler Olaf Scholz berät mit den Ministerpräsidenten über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Nun sickert auch erste Details durch: Demnach soll bundesweit die 2G Plus-Regel in Restaurants umgesetzt werden. 

    An diesem Freitag findet der nächste Bund-Länder-Gipfel statt. Nachdem die Infektionszahlen zuletzt wieder angestiegen sind, sollen die Regeln wieder deutlich verschärft werden. Besonders in der Gastronomie sollen künftig strenge Regeln gelten. Denn wer ins Restaurant will, braucht künftig einen Test – auch Geimpfte.

    2G Plus-Regel in der Gastronomie sollen kommen

    Bundesweit soll laut der Beschlussvorlage die 2G Plus-Regel in Restaurants oder Cafés eingeführt werden. Das bedeutet: Auch Geimpfte und Genesene brauchen einen tagesaktuellen Test. Einzige Ausnahme: Nur Menschen, welche bereits die Booster-Impfung erhalten haben, müssen sich nicht testen lassen. Ab wann die Maßnahme gilt, ist noch nicht bekannt – diese könnte aber bereits ab dem 15. Januar 2022 gelten.

    Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen

    Daneben gibt es noch weitere Maßnahmen, welche beschlossen werden oder bestehen bleiben. Die 2G-Regel für Kultur und Freizeit bleibt! Wer also ins Kino oder Theater will, benötigt einen tagesaktuellen negativen Corona-Test. Das betrifft auch den Einzelhandel – ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Clubs und Diskotheken bleiben ebenfalls geschlossen, da man hier das Infektionsrisiko als besonders hoch ansieht.

    Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen

    Die Kontaktbeschränkungen sollen bleiben. „Die bestehende Regel, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal 10 Personen erlaubt sind, bleibt bestehen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind jeweils ausgenommen“, heißt es in der Beschlussvorlage. Schon gelesen? Corona: Hamburg führt 2G-Plus-Regel ein!

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