Du chillst auf der Couch im Netflix-Universum und hast Hunger – schnell gehst du zur Bude nebenan und holst dir einen Döner. Doch genau so darf er nicht mehr heißen – zumindest in Weimar. 

Budenbesitzer in Weimar dürfen den Döner nicht mehr so nennen. Künftig steht auf den Speisekarten dann „Drehspieß im Fladenbrot“. WHAT?! Der Grund: Es wurde festgestellt, dass die Zutaten nicht denen eines Original-Döners entsprechen.

Diese Zutaten darf ein Döner enthalten

Es gibt ein Gesetz, welches seit 1997 gültig ist. Demnach darf der Hackfleisch-Anteil nicht mehr als 60 Prozent überschreiten und nur grob entsehntes Schafs- oder Rindfleisch enthalten sein. Dann kommen noch Salz, Eier, Gewürze, Öl, Zwiebeln, Milch und Joghurt dazu – weitere Zutaten dürfen jedoch nicht enthalten sein. Die Behörde meint, dass Geschmacksverstärker in einem Döner nichts verloren hätten.

Immbissbesitzer in Weimar sind fassungslos

Einige Imbissbesitzer sind verzweifelt. „Ich finde, es ist nicht gut so, alle deutschen Kunden wissen, es heißt Döner. Und bei jedem Döner muss ich erklären, Drehspieß ist das Gleiche, aber das deutsche Amt sagt, es muss Drehspieß sein. Das ist für uns sehr, sehr schwer“, erzählte Imbissbetreiber Karadal Ramazan gegenüber dem MDR. Bis auf den neuen Namen „Drehspieß im Fladenbrot“ ändert sich für die Kunden in Weimar aber nichts.