Du wirst bald 16 Jahre oder bist es geworden? Dann wird sich in deinem Leben einiges ändern! Kukksi verrät dir, was du künftig alles machen darfst oder sogar musst. 

Die erste Etappe auf dem Weg zum 18. Geburtstag ist gemeistert. Du bist 16 Jahre geworden und bist dem Erwachsenwerden ein Stück näher gekommen. Laut dem Gesetz darfst du nun deutlich mehr Dinge machen – aber was eigentlich genau? Das erklären wir dir hier!

  • Mit dem 16. Lebensjahr bist du verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.
  • Feiern und Ausgehen: In Gaststätten und Clubs darfst du dich jetzt bis 0 Uhr aufhalten. Du solltest dich aber nicht zu früh freuen: Das ist nur der gesetzliche Rahmen – das letzte Worte haben nämlich immer noch deine Eltern. Und da dies deine Erziehungsberechtigten sind, musst du dich daran halten.
  • Party ohne Mutti: Nun kannst du alleine in die Disco gehen! Solltest du nach 0 Uhr bleiben wirst, muss dich eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person begleiten. Diese haftet dann übrigens auch für dein Verhalten – also stelle lieber keine Dummheiten an.
  • Wie viel darf ich verdienen? Wenn du weniger als 9.000 Euro verdienst, fällt die Einkommenssteuer weg. Es könnte aber sein, dass du Sozialausgaben wie Arbeitslosen- oder Krankenversicherung zahlen musst. Deine Eltern haben jedoch das Recht, deine Kohle zu verwalten – zumindest so lange, bis du das 18. Lebensjahr erreicht hast.
  • Drogen: Wein, Sekt oder auch Bier darfst du trinken. Harte Spirituosen wie Whisky, Gin oder Wodka sind aber weiterhin Tabu. Das gilt auch fürs Rauchen, welches erst ab 18. Jahren erlaubt ist.
  • Tattoos und Piercings: Das ist jetzt möglich! Zahlreiche Studios tätowieren Jugendliche schon ab 16 Jahren – jedoch brauchst du dafür das Einverständnis deiner Eltern.
  • Die Pille: Mit 16 Jahren kannst du selbst entscheiden, ob du dir diese verschreiben lassen willst.
  • FSK-16-Filme schauen: Ob im Kino, auf DVD oder in der Glotze – solche Streifen darfst du jetzt sehen.
  • Heiraten: Wenn dein Partner älter als 18 Jahren ist, darfst du heiraten. Doch auch hierfür benötigst du die Zustimmung deiner Eltern.
  • Mit 16 Jahren darfst du den Führerschein für die Klassen A1 (Motorrad bis 125 ccm), AM (Moped), L (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen) und T (Zug- und Arbeitsmaschinen bis 40 km/h).
  • Du bist beschränkt geschäftsfähig: Du kannst damit nichts anfangen? Okay, kurz erklärt: Ab sofort darfst du kleinere Verträge selbst abschließen. Bedeutet: Du darfst dir ein Prepaid-Handy kaufen.
  • Wählen gehen: Sobald du 16 Jahre alt bist, darfst du in einigen Bundesländern an Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmen. Du darfst ab sofort auch in eine Partei eintreten.
  • Kinderarzt ade: Endlich darfst du dir einen richtigen Hausarzt suchen.
  • Sex: Ab de, 14. Lebensjahr darfst du gesetzlich Sex haben. Ab deinem 16. Lebensjahr darf die Person, mit welcher du intim werden willst, auch über 21 Jahre alt sein.
  • Whatsapp: Nutzer müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Du darfst den Messenger also nun nutzen.
  • Krass, dass wusste kaum einer: Haare färben ist erst ab 16 Jahren erlaubt.