Nach einer längeren Pause kehrte „Das Supertalent“ am Samstag bei RTL zurück. Direkt in der ersten Folge sorgte die Show für einen handfesten Skandal: Die Australierin Beatrice McQueen spielte Flöte – und zwar mit ihrer Vagina! Die Landesmedienanstalt hatte sich eingeschaltet und geprüft, ob hier möglicherweise gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen wurde. Nun ist die Entscheidung gefallen.
Diesen Auftritt werden die Juroren und Zuschauer wohl noch länger in Erinnerung behalten. Beatrice McQueen spreizte bei „Das Supertalent“ ihre Beine zwischen zwei Stühlen und spielte Flöte mit ihrer Vagina. Minderjährige Zuschauer mussten vor der Performance den Saal verlassen. Die Kritik im Netz zu dem Auftritt war riesig.
Landesmedienanstalt prüft Vagina-Szene
Mittlerweile hat sich auch RTL zu dem Auftritt geäußert. „Uns war bewusst, dass der Auftritt unterschiedliche Reaktionen hervorrufen könnte. Deshalb haben wir schon bei der Aufzeichnung entsprechende Jugendschutz-relevante Vorkehrungen getroffen“, teilte der Sender gegenüber der Bild-Zeitung mit. Die Show begann um 20:15 Uhr, was eine Altersgrenze von 12 Jahren voraussetzt. Die Szene sei kein „entwicklungsbeeinträchtigender Medieninhalt“ für die Altersgruppe gewesen, teilte die Landesmedienanstalt mit.
RTL muss keine Konsequenzen fürchten
Demnach ist man zu der Erkenntnis gekommen, dass hier kein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vorliegt. Denn es handelt sich um keinen pornografischen Inhalt. RTL muss daher mit keinen Konsequenzen rechnen. „Die Person, die den Auftritt absolviert, ist keine (attraktive) Identifikationsfigur für Kinder und Jugendliche. (…). In der mittlerweile fast allen Menschen bekannten TV-Show geht es vergleichbar wie im Zirkus um die Zurschaustellung von Kuriositäten und von Fähigkeiten, die eben nichts mit dem Alltag und den ‚normalen‘ Menschen zu tun haben“, teilte die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) mit.
Das Fazit von Prof. Krebs in der Bild: „Ich habe Verständnis dafür, dass man den Auftritt als Geschmacklosigkeit sehen kann. Allerdings ist die Aufgabe der öffentlichen Medienaufsicht nicht, Geschmacksfragen zu sanktionieren.“ Und: „Aus der rein aufsichtsrechtlichen Perspektive der NLM werden wir hier nicht weiter tätig werden.“ Schon gelesen? „Geschmacklos“: Vagina-Auftritt beim RTL-Supertalent sorgt für Entsetzen!