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KUKKSI TEAMam
echo ' Uhr'?>Die Europäerinnen und Europäer entscheiden, wen sie in den kommenden fünf Jahren ins Europaparlament schicken. Doch wie funktioniert die Wahl eigentlich und warum ist diese so wichtig?
Europa geht uns alle an, denn viele politische Entscheidungen, die für die Bürger aller EU-Staaten verbindlich sind, fallen nicht mehr in den jeweiligen Hauptstädten, sondern in den europäischen Gremien in Brüssel oder Straßburg. 720 Abgeordnete sitzen im EU-Parlament – Deutschland schickt davon 96 Abgeordnete nach Brüssel oder Straßburg. Umso mehr Stimmen eine Partei bekommt, umso mehr Abgeordnete darf sie stellen.
EU-Beschlüsse prägen unseren Alltag
Europa bestimmt unseren Alltag – rund zwei Drittel der gültigen Rechtsnormen, Regeln oder Gesetze gehen auf Beschlüsse der EU zurück. Ob Verbraucherrechte beim Online-Kauf, der zulässige Geräuschpegel von Rasenmähern, Datenschutz oder auch unsere Rechte als Flugreisende oder Arbeitnehmer – das EU-Recht gilt auch hier in Deutschland.
Wenn es um den Finanzhaushalt der EU geht, wirkt das Parlament ebenfalls mit und kontrolliert andere Organe der EU – dazu zählt beispielsweise die Kommission. Und auch der Präsident oder die Präsidentin der EU-Kommission wird vom Parlament gewählt – den Posten hat derzeit Ursula von der Leyen von der CDU inne.
Was ist der Unterschied zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission?
Die Europäische Kommission ist die Exekutive der EU, welche unter anderem für das Tagesgeschäft der EU sowie der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften zuständig ist. Das Europäische Parlament vertritt die Interessen der Bürgerinnen und -Bürger in den Mitgliedsstaaten. Der Rat der Europäischen Union vertritt hingegen die Interessen der Länder und zudem werden die Vorschläge der Kommission ausgearbeitet und nehmen sie an, wenn sie diesen zustimmen.
In Deutschland darf man ab dem 16. Lebensjahr wählen
Das Besondere bei der EU-Wahl: Man kann bereits ab dem 16. Lebensjahr wählen. Begründet wurde das damit, dass auch viele jüngere Menschen von politischen Debatten betroffen sind – dazu zählt beispielsweise der Klimaschutz. Und es gibt einen weiteren Unterschied zur Bundestagswahl: Man macht auf seinem Wahlzettel nur ein Kreuz für die jeweilige Partei – Erst- oder Zweitstimmen gibt es bei der Europawahl nicht.
350 Millionen Menschen sind wahlberechtigt
Die Wahl findet vom 6. bis zum 9. Juni in allen EU-Mitgliedsstaaten statt – in Deutschland am 9. Juni 2024. Insgesamt sind 350 Millionen Menschen wahlberechtigt. Wenn man nicht persönlich ins Wahllokal kommen kann und zeitlich verhindert ist, hat man genau wie bei der Bundestagswahl auch die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Dafür muss man einen Wahlschein beantragen.
Was hat es mit den Spitzenkandidaten auf sich?
Wenn man in den Straßen unterwegs ist, sieht man überall Wahlplakate mit den jeweiligen Spitzenkandidaten der Parteien – aber welche Rolle haben diese eigentlich? Die Spitzenkandidaten wurden im Vorfeld in einem parteiinternen Prozess ernannt. Sie sind praktisch das Gesicht der jeweiligen Partei im Wahlkampf. Die Spitzenkandidatin oder der Spitzenkandidat wird für das Amt des Kommissionspräsidenten oder der Kommissionspräsidentin nominiert.