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Flugverspätung: Welche Entschädigung gibt es?

iStock / Jag_cz

Der Urlaub ist für die meisten wohl DAS Highlight im Jahr – sei es ein Kurztrip nach Mallorca oder doch eine längere Reise in die Karibik. Doch eines haben alle Reisen gemeinsam – den Zielort kann man nur mit dem Flugzeug erreichen. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn es zu Verspätungen oder sogar Ausfällen kommt. KUKKSI gibt einen Überblick, welche Entschädigung dir zusteht. 

Schon lange freut man sich auf den Urlaub und die Koffer sind schon längst gepackt. Doch dann kommt am Airport die böse Überraschung: Der Flug hat Verspätung! Oder das Horror-Szenario: Der Flug fällt sogar ganz aus. Selbst bei einer Verspätung geht einem wertvolle Zeit verloren, die man hätte an seinem Zielort sinnvoller einsetzen können. Verspätungen oder Flugausfälle kamen in den vergangenen Jahren immer häufiger vor und ist längst keine Seltenheit mehr. Was viele Passagiere nicht wissen: Es gibt Entschädigungen – und das sogar bis zu 600 Euro!

Wann gibt es Entschädigungen bei Flugverspätungen?

Damit man eine Flugverspätung Entschädigung erhält, muss man den Zielort mindestens mit drei Stunden Verspätung erreicht haben. Zudem ist laut AIRHELP erforderlich, dass man am Airport pünktlich eingecheckt hat und die Airline selbst auch für die Verspätung oder der Annluierung verantwortlich ist. Das bedeutet: Bei einem Streik der Fluglotsen wäre das höhere Gewalt – in dem Fall würde es keine Entschädigung geben. Gibt es aber beispielsweise am Flugzeug einen technischen Fehler oder fehlt die Crew krankheitsbedingt aus, dass der Flieger nicht abheben kann, steht Passagieren eine Entschädigung zu. Der Flug sollte zudem innerhalb der EU gestartet sein.

Wie hoch sind Entschädigungen?

Eine Entschädigung gibt es dann, wenn der Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat oder nie angekommen ist – dann können Passagiere 250 Euro verlangen. Das trifft auf Flüge bis zu 1.500 Kilometer zu. Bei Flügen mit Zielorten, welche mehr als 1.500 Kilometer entfernt liegen, gibt es dann schon 400 Euro und bei Reisen mit über 3.500 Kilometer Entfernung kann man stolze 600 Euro verlangen. Manchmal kann jede Minute zählen – denn die Verspätung wird mit der Ankunftszeit am Zielflughafen gemessen und nicht an der Zeit, wann der Flieger abhebt. Das bedeutet: Wenn das Flugzeug mit mehr als drei Stunden abhebt, aber am Zielflughafen mit einer Verspätung unter drei Stunden ankommt, da man während dem Flug etwas Zeit aufgeholt hat, gibt es keine Entschädigung. Deshalb sollten sich Passagiere unbedingt die Ankunftszeit merken. Es ist auch sinnvoll, sich von der Crew schriftlich bescheinigen zu lassen, weshalb der Flug verspätet war. Die Bordkarte sollte man außerdem nie wegschmeißen.

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iStock / IlkerErgun

Dann muss die Airline nicht zahlen

Nicht zahlen muss die Airline dann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen – im Klartext: Die Fluggesellschaft hat dann keine Schuld an der Verspätung. Das trifft beispielsweise auf das Wetter zu – Stürme, starkes Gewitter oder auch Schneefall zählen dazu. Denn die Sicherheit der Passagiere hat höchste Priorität und diese wäre nicht mehr gewährleistet, wenn man durch ein Unwetter fliegt. Ein außergewöhnlicher Umstand liegt auch vor, wenn ein Zusammenstoß mit Vögeln vorliegt. Jedoch muss die Fluggesellschaft alles dafür tun, dass keine weitere Verspätung dazukommt – das heißt: Die Reparaturen müssen schnell erfolgen. Ein außergewöhnlicher Umstand wäre es auch dann, wenn die Computer am Terminal und die Abfertigungssysteme ausfallen – dafür kann die Airline einfach nichts und muss deshalb auch keine Entschädigung zahlen. Bei einem Streik der Piloten oder Fluglotsen gibt es ebenfalls keine Entschädigung. Etwas anders sieht es dagegen aus, wenn sich eine Maus an Bord befindet und sich der Flug deshalb verspätet – tatsächlich gibt es hierzu sogar ein Urteil von einem Gericht. Eine Maus an Bord ist kein außergewöhnlicher Umstand und die Airline muss definitiv zahlen.

Wie sieht es mit Betreuung und Verpflegung aus?

Und was viele Passagiere ebenfalls nicht wissen: Man hat selbst einen Anspruch auf Betreuung und Verpflegung. Das trifft beispielsweise auf Flugstrecken bis 1500 Kilometer ab zwei Stunden Verspätung zu – bei Zielen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern ab drei Stunden und bei Reisezielen, welche mehr als 3.500 Kilometer entfernt sind, ab 4 Stunden. Die Fluggesellschaft liegt dann in der Verantwortung, die Passagiere mit Mahlzeiten und Erfrischungen zu verpflegen. Wenn dir deine Airline nichts anbietet, kannst du etwas kaufen und die Rechnung bei der Fluggesellschaft einreichen. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, muss die Airline eine Nacht im Hotel bezahlen. Wenn du dir selbst ein Hotel suchen musst oder wenn du ein Taxi oder die Bahn aufgrund einer Flugverspätung nutzen musst, kannst du das neben der Entschädigung als Schadenersatz bei der Airline geltend machen. Schon gelesen? Darum sieht man keine Sterne vom Flugzeug aus

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