Dass Flüssigkeiten oder gefährliche Gegenstände wie Messer am Airport nicht mit durch die Sicherheitskontrolle dürfen, weiß eigentlich jeder. Und es gibt noch gewisse andere Dinge, die an Bord einer Maschine verboten sind – dazu zählt kurioserweise auch das Fruchtfleisch einer Kokosnuss. 

In die Flugzeugkabine nehmen viele Reisende gerne einen Snack mit – schließlich kann sich ein Flug je nach Urlaubsziel schon mal mehrere Stunden hinziehen. Und auch das Angebot an Bord ist riesig – von Gummibärchen, bis hin zu Chips oder auch Getränken wie Tomatensaft. Eine Frucht wird es an Bord aber wohl nicht mehr geben – und zwar die Kokosnuss. Zumindest in der getrockneten Variante.

Das mag zunächst ungewöhnlich klingen: Die internationale Luftfahrtvereinigung IATA (International Air Transport Association) stuft neuerdings getrocknetes Kokosnuss-Fruchtfleisch als gefährlich ein. Dieses wird auch Kopra genannt und darf künftig nicht mehr an Bord von Passagierflugzeugen transportiert werden.

Getrocknete Kokosnuss ist im Flugzeug verboten – das sind die Gründe

Das Fruchtfleisch der Kokosnuss ist auf der „Liste der gefährlichen Güter“ gelandet – aber was steckt eigentlich dahinter? Der Grund ist simpel: Es enthält viel Öl und hat einen niedrigen Brennpunkt. Deshalb besteht die Gefahr, dass es sich schon bei relativ niedrigen Temperaturen entzünden kann – und da die Sicherheit an Bord sehr streng ist, darf nun kein Fruchtfleisch der Kokosnuss mehr transportiert werden. „Der Staub des Fruchtfleisches kann schon durch einen einzigen Funken in Brand geraten“, wird der Luftfahrt-Dachverband durch die britische Zeitung The Indipendent zitiert.

Insbesondere in geschlossenen Räumen wie Flugzeugkabinen ist die potenzielle Brandgefahr dadurch sehr hoch. Grundsätzlich wird die getrocknete Kokosnuss als Gefahrgut der Klasse 4 eingestuft – sie befindet sich damit in der gleichen Kategorisierung wie Streichhölzer, Feueranzünder, Metallpulver und Natriumbatterien.

Anders sieht es übrigens bei ganzen Kokosnüssen aus: Diese dürfen sowohl im Aufgabe- als auch im Handgepäck transportiert werden. Auch bei Produkten wie Kokosnusswasser, Kokosnussmilch und Kokosnussöl gibt es kein Problem – diese dürfen im Flugzeug mitgeführt werden. Der Grund für diese Ausnahme liegt in den Verpackungs- und Verarbeitungsmethoden der Hersteller, wie Luft- und Raumfahrtingenieur Vishnu Ravi laut dem Portal Travelbook berichtet.