Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten haben sich zum nächsten Corona-Gipfel getroffen und über die künftigen Maßnahmen in der Pandemie beraten. Nun steht fest: Der Lockdown geht in die Verlängerung! Es gibt aber auch Perspektiven für Lockerungen.

Seit dem 16. Dezember 2020 befindet sich Deutschland in einem harten Lockdown – und so geht es auch erstmal weiter! Denn dieser wird nun bis zum 28. März 2021 verlängert. Das gaben soeben Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller auf einer Pressekonferenz nach den Beratungen bekannt.

Das sind die Regeln im Überblick

Kontaktbeschränkungen

Bisher galt: Man durfte sich nur mit einer weiteren Person aus einem weiteren Hausstand treffen. Diese Regel wird zumindest etwas gelockert – zwar bleibt es bei einem weiteren Haushalt, aber es sind Treffen mit bis zu 5 Personen künftig erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mit eingerechnet. Paare, die nicht zusammenwohnen, sollen künftig als ein Hausstand gelten. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz jedoch wieder über 100 liegen, tritt die alte  Regel wieder in Kraft.

Impfungen beim Arzt

Ab Ende März sollen auch Impfungen beim Arzt möglich sein. So soll das Impf-Tempo deutlich erhöht werden.

Wann kommt es zu Öffnungen?

Schritt 1

Im e rsten Schritt werden Friseure, Schulen und Kitas geöffnet – die Salons durften bereits am 1. März 2021 öffnen.

Schritt 2

Buchhandlungen, Blumenläden und Gartenmärkte dürfen wieder mit einem Kunden pro zehn Quadratmeter (bis 800 Quadratmeter) beziehungsweise pro zwanzig Quadratmeter (ab 800 Quadratmeter) geöffnet werden.

Schritt 3

Wenn eine Region oder ein Bundesland eine Inzidenz von 35 erreicht hat, welche auch stabil ist, darf der Einzelhandel wieder öffnen. Dazu zählen auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten. Doch es gelten überall strenge Hygienemaßnahmen.

Schritt 4

Wenn die Inzidenz weiter bei 35 stabil liegt, dürfen dann auch Kinos, Theater oder Opernhäuser wieder aufmachen – diese dürfen aber nur mit einem Test besucht werden. Und auch die Außenbereiche von Restaurants dürften dann wieder öffnen.

Schritt 5

Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wären dann im Freien möglich.