Gegen Michael Wendler wurde in Deutschland ein Haftbefehl erlassen. Nun hat sich der Schlagersänger erstmals in einer Stellungnahme zu Wort gemeldet und stellt das alles ganz anders dar. 

Michael Wendler hat wegen einer drohenden Insolvenz schon seit einigen Jahren ziemlich großen Ärger mit der deutschen Justiz. Der Sänger hätte deshalb am Dienstag zu einem Prozess kommen sollen – doch er kam nicht. Stattdessen hat ihn sein Verteidiger vertreten.

Das Gericht bestand jedoch darauf, dass Michael Wendler persönlich erscheint. Deshalb hat die Richterin einen Haftbefehl gegen den Sänger erlassen, wie die Bild-Zeitung berichtet. Nun meldete sich der Sänger erstmals selbst zu Wort. „Hallo ihr Lieben, in eigener Sache möchte ich mich kurz zu der Gerichtsverhandlung in meiner alten Heimatstadt Dinslaken erklären. Eines vorweg: Ich weise alle Vorwürfe und Anschuldigungen gegen mich aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg von mir. Ich habe die mir vorgeworfenen Taten nicht begangen“, so der Sänger in einer Stellungnahme auf seinem Telegram-Kanal.

„Ich entziehe mich natürlich nicht dem Verfahren, noch will ich dieses Verfahren verzögern. Am 20. Juli 2021 fand die Hauptverhandlung gegen mich bei dem AG Dinslaken statt“, so Michael Wendler. Er weißt auch die Vorwürfe zurück, dass er wegen dem Strafbefehl ausgewandert sei. „Meine Auswanderung war völlig unabhängig von dem Strafbefehl von 2019, welchen die Staatsanwaltschaft Duisburg gegen mich gerichtet hat“, stellt der Mann von Laura Müller klar.

Doch warum erschien er nicht zum Prozess am Dienstag? „Ich stelle mich den gegen mich erhobenen Vorwürfen, die haltlos sind. Aus diesem Grunde habe ich meinem Verteidiger eine umfassende schriftliche Vollmacht erteilt, mich in dem Hauptverhandlungstermin zu vertreten. Er war in der Lage, sich für mich voll umfänglich zu erklären. Meine Anwesenheit war somit überflüssig, da eine Regelung der Vertretung vollumfänglich rechtlich gültig ist.““, erklärt er.