Der Artikel bei KUKKSI und FOCUS Online über eine Jobcenter-Forderung nach unglaublichen 16 Jahren sorgte für eine große Diskussion im Netz. Hunderte User schilderten daraufhin ihre Erfahrungen mit der Behörde – und diese fallen alles andere als positiv aus.
Bei Paul* flatterte ein unschöner Brief ins Haus: Nach 16 Jahren fordert das Jobcenter Pankow plötzlich eine stolze Summe von rund 380 Euro. Es handelte sich dabei um einen Teil einer Mietkaution – diese wurde auf ein sogenanntes Mietkautionskonto überwiesen, auf welches eigentlich der Vermieter nur Zugriff hatte und dieser die Kaution eigentlich überwiesen hat – nach stolzen 16 Jahren sind nur noch wenige Unterlagen vorhanden.
Userin Carmen: „Ich hab genauso ein Schreiben bekommen“
Der Artikel bei KUKKSI und FOCUS Online sorgte für ordentlich Zündstoff bei den Usern. Unter dem Artikel bei FOCUS Online sammelten sich hunderte Kommentare. „Ich hab genauso ein Schreiben bekommen. Nach 12 Jahren. Alle Versuche, Einsprüche, Paragraphen und Einwände fehlgeschlagen. Ich hatte sogar direkt gemeldet, dass ich als Alleinerziehende wieder Vollzeit arbeiten gehe. Man erklärte mir, dass die Zahlung dann direkt eingestellt wird. Dass ich dann einen Monat ohne Geld da stehe, interessierte nicht. Bisher sieht es so aus, dass ich das Geld zurückzahlen muss, wenn ich keine Pfändung oder sonstiges in Kauf nehmen möchte“, schreibt Userin Carmen.
„Meine Frau bekam nach 11 Jahren eine Zahlungsaufforderung“
Auch User Andreas machte schlechte Erfahrungen mit dem Jobcenter. „Meine Frau bekam nach 11 Jahren eine Zahlungsaufforderung vom Jobcenter in der die anteiligen Mietkosten für eine Wohnung bezahlt werden sollte. Allerdings hatte ihr erster Ehemann diese Zahlung ebenfalls geleistet und ein Gericht hatte bereits entschieden, dass das Jobcenter keinen Anspruch auf diesen Betrag von meiner Frau hat. Dennoch versuchen die jedes zweite oder dritte Jahr erneut das Geld mit dem Hinweis auf mögliche Pfändung in Rechnung zu stellen. Trotz mehrfachem Schreiben vom Anwalt und Vorlage des Gerichtsbescheids. Dies geht nun schon über 10 Jahre lang so. Auf Briefe oder Schreiben vom Anwalt wurde nie geantwortet“, heißt es in seinem Kommentar.
„Habe es in den letzten Jahren öfter gehört, dass uralte Forderungen eingetrieben werden, obwohl diese längst verjährt sind. Da wird gehofft, aus Unwissenheit das Geld zu bekommen. Eigentlich ein krimineller Akt. Das eigene Versagen glattbügeln“, meint Tamar. Max findet, dass das Jobcenter hätte eher reagieren müssen: „Es kann doch nicht sein, dass Gelder erst so spät nachgefordert werden. Hier muss der Staat seine steuerzahlenden Bürger schützen, d.h. nach wenigen Jahren die Forderungen entstehen lassen und dann alle paar Jahre wieder anmahnen. Digital kein Problem.“
Bei Ulrike ist es ganz anders und schildert ihre Erfahrungen: „Bei uns ist es umgekehrt: lt. Gerichtsurteil haben wir ggü.dem Jobcenter noch Forderungen seit 14 Jahren. Zahlungsaufforderungen wurden ignoriert, wir hätten klagen müssen, konnten uns aber in der damaligen prekären Situation weder Rechtsschutzversicherung noch Anwalt leisten. Aber wir haben ja noch 16 Jahre Zeit bis zur Verjährung…“
„Im besten Deutschland aller Zeiten dürfen die Ämter keine E-Mails schicken“
Kritisiert wird auch die Kommunikation des Jobcenters, da die Behörde laut eigenen Aussagen nicht per Mail kommunizieren darf. „Im besten Deutschland aller Zeiten dürfen die Ämter keine E-Mails schicken, denn man „weiß ja nicht, wer die liest“. Noch nie von Passwörtern, Verschlüsselung oder ähnlichem gehört. Woher weiß das Amt denn, wer wirklich den Briefkasten aufmacht oder anruft? Die dürfen einem nicht mal mitteilen, dass sie keine E-Mails schicken dürfen. Unglaublich, aber wahr. Habe diesen Blödsinn selber mitgemacht. Meine Kollegen im modernen Ausland haben sich vor Lachen nicht mehr eingekriegt“, schreibt Heidi. Und Felix meint: „Ein Bekannter von mir ist seit einem Jahr arbeitslos (ALG1) und hat auf seine Mails bisher immer eine Antwort erhalten. Merkwürdig, dass Pankow das nicht schafft. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass hierbei die Regeln zwischen ALG1 und HartzIV unterschiedlich sind.“
*Name geändert