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Maskenpflicht im Supermarkt

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Keine Maskenpflicht mehr: Diese Regeln gelten im Supermarkt!

iStock / ANRproduction

Seit Ausbruch des Coronavirus galt im Einzelhandel eine Maskenpflicht – so auch in Supermärkten. Doch seit einigen Wochen ist damit in den meisten Bundesländern nun Schluss. Doch welche Regeln gelten jetzt eigentlich beim Einkaufen? 

Die Maske war unser ständiger Begleiter seit Beginn der Corona-Pandemie. Obwohl die Infektionszahlen auf einem Rekordniveau liegen, werden die meisten Maßnahmen fallen gelassen – dazu zählt auch die Maskenpflicht. Denn diese gilt in den meisten Bundesländern beim Einkaufen ab sofort nicht mehr. Doch was sollten Kunden im Supermarkt jetzt beachten?

Im Supermarkt entfällt die Maskenpflicht

Im Einzelhandel oder im Supermarkt ist die Maske nun keine Pflicht mehr – zumindest in den meisten Regionen. Denn in sogenannten Hotspots – also da, wo die Infektionszahlen besonders hoch sind – gilt die Maskenpflicht auch weiterhin beim Einkaufen. Doch sonst braucht man die Maske in Supermärkten theoretisch nicht mehr – zumindest laut gesetzlichen Regeln. Jedoch könnten die Ketten von ihrem Hausrecht durchsetzen und weiter verlangen, dass die Maske weiter getragen werden muss – jedoch ist das in den meisten Discountern oder Supermärkten nicht der Fall. Das bedeutet: Die Maske ist beim Einkaufen vorerst Geschichte! Dennoch haben einige Politiker empfohlen, den Mund-Nasen-Schutz weiter zu tragen und haben an die Händler appelliert, das Hausrecht durchzusetzen, um sich und andere vor Corona zu schützen. Das stößt jedoch auf wenig Begeisterung.

Beinahe alle Corona-Maßnahmen gekippt

Übrigens wurde nicht nur die Maskenpflicht abgeschafft, sondern auch beinahe alle anderen Maßnahmen gelten nicht mehr – so gibt es auch keine 3G- oder 2G-Regel mehr und auch die Besucherobergrenze bei Events wurde gekippt. Eigentlich sollten die Regeln bereits ab dem 20. März gelten – zahlreiche Bundesländer hatten den „Freddom Day“ jedoch auf Anfang April verschoben. Die Maskenpflicht gilt nur noch im Nahverkehr, im Flugzeug, in Arztpraxen oder in Einrichtungen, wo gefährdete Menschen anwesend sind – dazu zählen beispielsweise Altenheime. Schon gelesen? Corona: Die Maskenpflicht fällt komplett weg!

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