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KUKKSI TEAMam
echo ' Uhr'?>Derzeit gilt wegen des Coronavirus eine Kontaktsperre in Deutschland. Mit Freunden chillen ist tabu und sich in der Öffentlichkeit in größeren Gruppen aufhalten ist auch untersagt. Doch wie sieht das eigentlich mit Sex aus? Und ist das sogar strafbar? Ein Rechtsanwalt hat darauf nun Antworten gegeben.
Kontakte, mit denen wir nicht zusammenleben, sollten wir derzeit minimieren. Das Leben kann derzeit schon ziemlich öde sein: Keine Clubs oder Bars sind offen und auch sonst hat eigentlich alles zu – Ausnahmen sind Supermärkte, Apotheken oder Ärzte. So soll eine Verbreitung des Coronavirus verhindert werden. Doch wie sieht das eigentlich mit Sex aus? Mit Mitbewohnern ist das absolut kein Problem. Geschlechtsverkehr mit (Ehe-)Partnerin, dem Ehepartner und Lebensgefährten ist also erlaubt.
Darf ich Tinder-Dates noch treffen?
Während Paare also weiterhin miteinander schlafen dürfen, könnte das für Singles nun ein Problem werden. Darf man jetzt noch ein Tinder-Date treffen? Eigentlich ist das aufgrund der Kontaktsperre nicht erlaubt – zumindest, wenn man sich mit einer fremden Person zum Sex verabredet. Denn dabei könnte man sich theoretisch mit dem Coronavirus infizieren. Ein Experte hat einen nicht ganz ernst gemeinten Tipp: „Sollte man in besonders strengen Bundesländern wie Bayern sich bei einem Date erwischen lassen, hilft dieser Tipp: Behaupten Sie einfach, dass die neue Bekanntschaft die Verlobte oder der Verlobte sei – schon ist der Kontakt erlaubt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens in einem Interview mit RTL.
Ist Sex im Freien erlaubt?
„Jetzt jedenfalls mehr denn je. Denn zum einen ist es ja weiterhin gestattet sich an der Luft zu bewegen und ‚Sport‘ zu machen, solange man dies nur zu zweit, mit seinen engsten Kontakten tut. Zum anderen ist Sex in der Öffentlichkeit erlaubt, solange man dadurch andere nicht erregt – im Sinne von Verärgern“, so der Rechtsanwalt weiter.
Ist Sex jetzt sogar strafbar?
Strafbar macht man sich übrigens, wenn man glaubt, sich angesteckt zu haben und dennoch Sex hat. In dem Fall kann man wegen Körperverletzung oder sogar Tötung verurteilt werden – zumindest dann, wenn der jeweilige Sexpartner davon keine Kenntnis hat. Anders sieht das aus, wenn der andere von einer möglichen Corona-Erkrankung weiß: „Denn jedem sind die Risiken der Ansteckung mit Corona aufgrund der extensiven Medienberichterstattung bekannt. Wer dennoch mit einem Corona-Infizierten Sex hat, gefährdet sich selbst und ist dann ganz allein für sein Handeln verantwortlich“, so der Experte.