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    News des Tages am 10.04.24

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    Im KUKKSI NEWSFLASH informieren unsere Reporter von Montag bis Freitag jeden Morgen über die wichtigsten Ereignisse des Tages – von jungen Menschen für junge Menschen. So bist du immer direkt up to date! Hier erfahrt ihr alles über die Geschehnisse aus Politik und Wirtschaft, auch Themen wie Umwelt, Tierschutz oder Sport greifen wir auf.

    Die Nachrichten des Tages am 10.04.24

    Rechtschreibungs-Revolution: Lehrer sollen keine Fehler mehr zählen

    In Schleswig-Holstein ist Schluss mit dem Fehlerzählen für Lehrer in Deutsch-Arbeiten. Demnach ist die Anzahl von Rechtsschreib-Mängeln pro Text nicht mehr entscheidend für die Note im Deutsch-Abi, wie die Bild-Zeitung berichtet. Die Regelung soll ab dem kommenden Schuljahr gelten. „Basis ist ein differenzierter Analysebogen, den das Ministerium aktuell entwickelt und den Lehrkräften zum neuen Schuljahr zur Verfügung stellt. Unabhängig davon bleibt die Bewertung der Rechtschreibung und Zeichensetzung weiterhin wichtiger Bestandteil der Note“, sagt Nord-Schulministerin Karin Prien laut der Zeitung.

    Gruppenvergewaltigung auf Mallorca: Vier Italiener in U-Haft

    Schon wieder gab es eine Gruppenvergewaltigung auf Mallorca. Ein Urlauber lernte eine Touristin in einem Lokal kennen. Dort sei es zunächst zwischen den beiden zu einvernehmlichem Sex gekommen.  Im Anschluss sollen drei Freunde des Mannes die Touristin vergewaltigt haben. Die Brasilianerin konnte entkommen und nahm die Ausweise der Männer mit. Diese wurden dann festgenommen. In jüngster Vergangenheit kam es immer wieder zu Gruppenvergewaltigungen an der Playa de Palma auf Mallorca.

    Schlechte Nachrichten für Knackis: Kiffen im Knast bleibt in NRW verboten

    Cannabis bleibt in den nordrhein-westfälischen Gefängnissen auch nach den neuen gesetzlichen Lockerungen tabu. Es sei „insbesondere die Herstellung, der Besitz, die Weitergabe und der Konsum von Alkohol, Drogen oder sonstigen Rausch- und Betäubungsmitteln verboten“, heißt es in den jeweiligen Hausordnungen. „Unabhängig von einer strafrechtlichen Vorwerfbarkeit kann ein Verstoß gegen die Hausordnung disziplinarisch geahndet werden. Sollten bei einem Rauschmittelfund Herkunft oder Konsistenz unklar sein, wird auch bei vermeintlichen Cannabis-Produkten weiterhin konsequent Strafanzeige erstattet werden. Dies gilt ebenso, wenn der Verdacht der illegalen Weitergabe besteht“, teilte ein Sprecher laut der Bild mit.

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