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    Notbremse: Diese Regeln stehen im Corona-Gesetz!

    Angela Merkel
    IMAGO / Future Image

    Kommen nun bundeseinheitliche Regeln in Deutschland? Bundeskanzlerin Angela Merkel will hart durchgreifen und plant eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Doch welche Maßnahmen sind genau geplant? KUKKSI gibt einen Überblick!

    Es soll eine „bundesweit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt“ werden, steht im neuen Corona-Gesetz. Und die Regeln haben es in sich: In Hotspots soll es Ausgangssperren geben und auch die Schulen sowie Kitas werden dicht gemacht! Die Kontakte sollen ebenfalls weiter eingeschränkt werden.

    Diese Corona-Regeln sollen kommen

    Kontaktbeschränkungen

    Das Coronavirus verbreitet sich vor allem durch zu viele Kontakte – deshalb sollen diese ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 deutlich eingeschränkt werden. Zuletzt durfte sich ein Haushalt nur mit einer Person treffen. Künftig soll es dann so sein, dass ein Haushalt nur eine Person am Tag treffen darf. Das bedeutet: Die BFF treffen und einige Stunden später die nächste Freundin wäre demnach nicht mehr erlaubt.

    Ausgangssperre

    Über die Ausgangssperre wird in Deutschland schon länger diskutiert – und diese soll nun auch bundesweit kommen! Zumindest in den Regionen, wo die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt – das trifft auf viele Landkreise zu. Diese soll zwischen 21 und 5 Uhr gelten. In dem Zeitraum darf man das Haus nur noch aus wichtigem Grund verlassen – dazu zählen beispielsweise der Weg zur Arbeit oder auch Notfälle.

    Einzelhandel

    Bisher gab es Modellprojekte in einigen Bundesländern, welche Öffnungen vorgesehen haben. Greift der Bund durch, ist damit bald Schluss. Ab einer 100er-Inzidenz muss der Einzelhandel schließen – nur Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken haben dann noch geöffnet.

    Freizeit

    Nicht nur der Einzelhandel, sondern auch Freizeit- und Kultureinrichtungen müssten in Hotspots schließen – dazu zählen etwa Kinos, Theater oder Opernhäuser. Und auch Schwimmbäder, Zoos und botanische Gärten werden dann stillgelegt.

    Tourismus und Gastronomie

    Die Tourismus- und Gastronomiebranche liegt schon seit Monaten praktisch still – und daran wird sich auch nichts ändern. Bars, Restaurants oder Hotels bleiben demnach weiter geschlossen – Öffnungen sind hier nicht in Sicht.

    Schulen und Kitas

    Die Schulen und Kitas dürfen zwar ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 weiter öffnen, aber es müssen alle mindestens zweimal in der Woche getestet werden. Aber einer Inzidenz von über 200 sollen diese dann komplett geschlossen werden.

    Wie lange geht der harte Lockdown?

    Die strengen Maßnahmen gelten so lange, bis die Sieben-Tage-Inzidenz an drei darauffolgenden Tagen unter 100 liegt. Daher ist alles möglich – der Lockdown kann dann nur wenige Tagen gehen, aber auch mehrere Monate andauern. Schon gelesen? Corona: Kommt die deutschlandweite Ausgangssperre?

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