von
Jeanine Artzam
echo ' Uhr'?>Seit Dienstag ist klar: Die Schulen und Kitas bleiben geschlossen, es gibt keine Ausgangssperre, dafür aber eine verschärfte Maskenpflicht. Die ersten Händler melden Engpässe – doch was sind diese neuen Masken, die jetzt alle tragen sollen?
In den nächsten Tagen bestimmt jedes Bundesland ab wann es genau die medizinische Maskenpflicht einführen möchte. Bayern hat diese bereits seit einiger Zeit – auf der Konferenzen am Dienstag haben dann der Bund und alle 16 Bundesländer beschlossen, dass die normalen Stoffmasken nicht mehr als Schutz ausreichen. Die Neuinfektionen sind Ende des letzten und Anfang diesen Jahres zu hoch gewesen – also musste eine Verschärfung her.
Welche Masken sind erlaubt?
Grundsätzlich kann man sagen die (selbstgenähten) Stoffmasken sind nicht mehr erlaubt – die blauen Mund- und Nasenbedeckungen ebenfalls auch nicht mehr – auch keine die schwarz oder weiß sind. Ausschließlich die mit der Kennzeichnung „KN95“ und „N95“ – sogenannte medizinische Masken – sowie FFP2-Masken erlaubt. Im Freien oder Privaten kann man seine alten Masken weiterverwenden, aber wenn es um den ÖPNV oder das Einkaufen geht muss man wohl oder übel neue bestellen.
Was ist der Unterschied?
Die medizinischen Masken und FFP2-Masken schützen den Träger vor den feinsten Schwebepartikeln in der Luft. Sie sind sicher sehr viel sicherer als die Alltagsmasken aus Stoff. Die KN95- und N95-Masken haben dabei aber einen deutlich geringeren Eigenschutz, als die etwas preisintensiveren FFP2-Masken. Beide sollte man aber nach dem einmaligen Verwenden entsorgen. Schon gelesen? Corona-Lockdown: Das sind alle Regeln im Überblick!