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Wegen defekter Toilette: Seniorin (78) muss in Bahn auf Boden urinieren

Eine Fahrt mit der Deutschen Bahn endete für eine Seniorin in einem Klo-Desaster. Die 78-Jährige musste auf den Boden pinkeln, da die Toilette in der Regionalbahn defekt war.

Wenn man muss, dann muss man eben. Auch in den Zügen der Deutschen Bahn ist das kein Problem – eigentlich. Eine 78-Jährige war von Königswinter nach Köln mit dem Zug unterwegs. Während der Fahrt muss die Seniorin auf die Toilette – jedoch war das Klo in dem Zug defekt. Sechs Toiletten habe es laut der Rentnerin gegeben, wie sie gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) erzählt – keine davon war benutzbar.

Der Zugbegleiter hatte keine Lösung parat – zumindest keine, welche sinnvoll für die Rentnerin ist. Der Bahn-Mitarbeiter hat der Seniorin empfohlen, am nächsten Bahnhof auszusteigen und dort auf die Toilette zu gehen. Das Problem: Sie hatte ihren 86-jährigen Mann dabei, welcher Demenz hat. Deshalb war es schlichtweg inakzeptabel, an einem früheren Bahnhof auszusteigen.

Bahn schickt Seniorin ein Bußgeld wegen Verunreinigung

Somit hat die 78-Jährige eine Pfütze in der ersten Klasse hinterlassen und musste auf den Boden urinieren. Nach dem Wildpinkeln im Zug hat die Bahn der Dame ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro für die Reinigung geschickt. Mittlerweile hat die Bahn sich allerdings entschuldigt und das Bußgeld zurückgezogen. Die Bahn bestätigte, dass die Toilette in dem Zug nicht benutzbar war – jedoch widerspricht der Konzern, dass es sechs gegeben hätte. Lediglich eine Toilette gab es demnach in dem Zug.

„So ein Zug darf gar nicht fahren“, beschwert sich die Rentnerin in der Zeitung. Das ist jedoch nicht ganz richtig: Es liegt im Ermessen des Lokführers – zumindest bei Regionalbahnen. In Fernzügen muss jedoch eine Toilette verfügbar sein, wie Rechtsanwalt Volker Schröder in der Tagesschau erklärt. Und sollten diese dort nicht funktionieren, haben Bahnkunden sogar Anspruch auf Schadenersatz. Einst bekam ein Klo-Opfer, das zwei Stunden lang in einem ICE ohne verfügbare Toiletten ausharren musste, ein Schmerzensgeld von 403 Euro.

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